Fördernde Krankenkassen
Die besten sind unsere Vertragspartner
Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit. 20 Millionen Deutsche sind pro Jahr wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung und verursachen den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen Kosten in Milliardenhöhe.
In Zeiten immer geringer werdender Einnahmen müssen die Kostenträger daher ganz genau prüfen, ob eine Therapie die strengen wissenschaftlichen Anforderungskriterien an die moderne und Erfolg versprechende Behandlung von Rückenschmerzpatienten auch tatsächlich erfüllt.
Das FPZ KONZEPT hat all diese Prüfungen erfolgreich bestanden und seine medizinische und ökonomische Wirksamkeit in mehr als 100 wissenschaftlichen Studien zweifelsfrei nachgewiesen. Das FPZ KONZEPT ist heute in Deutschland eine anerkannte Therapie, die das Vertrauen der Kostenträger und der führenden wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften genießt.
Die Erstattung von Leistungen des FPZ KONZEPTS, die von speziell qualifizierten Ärzten und Therapeuten erbracht werden, erfolgt auf der Basis von Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, die am 18.01.2002 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurden. Und das Bundesinnenministerium hat am 15.05.2003 seine für das Beihilferecht zuständigen obersten Landesbehörden zur Förderung des FPZ KONZEPTS angewiesen.
Eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen hat auf dieser Grundlage mit dem Experten-Netzwerk „FPZ: DEUTSCHLAND DEN RÜCKEN STÄRKEN“ eigene Verträge abgeschlossen. Der nachfolgenden Liste können Sie die aktuellen Vertragspartner entnehmen:
Private Krankenversicherungen
• Deutsche Krankenversicherung (DKV)
• DEUTSCHER RING
• GOTHAER
• VICTORIA
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung Rückenschmerz (SGB V § 140)
BARMER GEK (ehemals GEK)
Energie BKK
IKK Classic
BKK ALP Plus
Saint Gobain BKK
WMF BKK
BKK Verbundplus
BKK Neckermann
Vaillant BKK
Neu: Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der INTENSIV Versorgung Rückenschmerz(SGB V § 140)
BKK Alp plus
BKK Pfalz
BARMER GEK (ehemals GEK)
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der ergänzenden Rehabilitation (SGB V § 43)
BKK Gesundheit (ehemals Taunus BKK und BKK Fahr)
IKK Südwest-Plus
BKK Deutsche Bank
BKK Futur
E.ON BKK
Bitte kontaktieren Sie Ihr nächstgelegenes FPZ Rückenzentrum. Die dortigen Verantwortlichen informieren Sie sehr gerne darüber, wie Sie bei Ihrer Krankenkasse die Förderung von Leistungen des FPZ KONZEPTS beantragen.
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