Für die FPZ RückenTherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann ein FPZ Vertragsarzt Ihnen durch die Patienteneignungs- und Unbedenklichkeitsbeurteilung ausstellen.
Bitte laden Sie die Patienteneignungs- und Unbedenklichkeitsbeurteilung herunter und bringen Sie diesen zu Ihrem Arzttermin mit.